Qualifikation

Öffentliche Bestellung Vereidigung

Durch die IHK Frankfurt am Main wurde mir im Frühjahr 2006 und im Frühjahr 2009 die öffentliche Bestellung und Vereidigung für folgende Fachgebiete ausgesprochen: 

  • Transport- und Ladungssicherung
  • Feststellung von Schäden und deren Ursachen an Maschinen und maschinellen Einrichtungen sowie deren Wertermittlung

Es handelt sich folglich um drei Fachgebiete, in welchen die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgte. 

Definition der öffentlichen Bestellung und Vereidigung

Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich nicht geschützt, so dass auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, sich als Sachverständige bezeichnen und am Markt betätigen können.  

Um im allgemeinen Geschäftsverkehr zur Abwicklung von Schäden, Bewertungen, Klärung von Sachverhalten, etc., einen Pool von sachkundigen und qualifizierten Experten vorzuhalten, hat sich der Gesetzgeber vor vielen Jahren dazu entschlossen, die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen einzuführen.  

Hierzu wurden Bestellungskörperschaften (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern etc.) ermächtigt, anhand von festgelegten Prüf- und Auswahlverfahren, Sachverständige, die über das übliche Maß hinausgehendes Fachwissen haben und nachweisen, die öffentliche Bestellung auszusprechen. Hierzu ist das Ablegen eines Eides durch den Sachverständigen vor der Bestellungskörperschaft notwendig.  

Die jeweiligen Bewerber für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung müssen daher ein aufwändiges und langwieriges Prüfverfahren durchlaufen, an dessen Ende eine fachliche Prüfung durch eine Prüfungskommission steht. 

Zertifizierung

Da das staatliche Instrument der Qualitätsüberprüfung von Sachverständigen, die öffentliche Bestellung und Vereidigung, nur in Deutschland und Österreich existiert und bekannt ist, wurde zwischenzeitlich die Personenzertifizierung nach ISO/IEC 17024:2003 eingeführt.

Es handelt sich hierbei praktisch gesehen um ein der öffentlichen Bestellung und Vereidigung ähnliches Prüfverfahren, welches allerdings kürzere Überprüfungsfristen des jeweiligen Fachwissens des Experten hat.

Wie auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung, wird die Zertifizierung nur für einen festgelegten Zeitraum ausgesprochen.

Jährlich wird das hohe Niveau des Fachwissens durch die Zertifizierungsstelle überprüft und, nach Ablauf einer längeren Zeitspanne (in der Regel 4 Jahre), das Fachwissen umfassend überprüft.

Es handelt sich bei der oben genannten Zertifizierung um eine so genannte Wissenszertifizierung des jeweiligen Sachverständigen und ist nicht zu verwechseln mit der Zertifizierung von Ablauforganisationen in Firmen und Betrieben.

Mitgliedschaften und Verbandstätigkeiten

Ich zähle zu den Gründungsmitgliedern des “VERBANDES DEUTSCHER GERICHTSSACHVERSTÄNDIGER e. V.” (VDGS e. V.) und begleite im Verband die Funktion des Präsidenten u. ersten Vorsitzenden.