Öffentliche Bestellung und Vereidigung
Durch die IHK Frankfurt am Main wurde mir im Frühjahr 2006 und im Frühjahr 2009 die öffentliche Bestellung und Vereidigung für folgende Fachgebiete ausgesprochen:
- Transport- und Ladungssicherung
- Feststellung von Schäden und deren Ursachen an Maschinen und maschinellen Einrichtungen sowie deren Wertermittlung
Es handelt sich folglich um drei Fachgebiete, in welchen die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgte.
Definition der öffentlichen Bestellung und Vereidigung
Die Bezeichnung „Sachverständiger“ ist in der Bundesrepublik Deutschland rechtlich nicht geschützt, so dass auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, sich als Sachverständige bezeichnen und am Markt betätigen können.
Um im allgemeinen Geschäftsverkehr zur Abwicklung von Schäden, Bewertungen, Klärung von Sachverhalten, etc., einen Pool von sachkundigen und qualifizierten Experten vorzuhalten, hat sich der Gesetzgeber vor vielen Jahren dazu entschlossen, die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen einzuführen.
Hierzu wurden Bestellungskörperschaften (z. B. Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern etc.) ermächtigt, anhand von festgelegten Prüf- und Auswahlverfahren, Sachverständige, die über das übliche Maß hinausgehendes Fachwissen haben und nachweisen, die öffentliche Bestellung auszusprechen. Hierzu ist das Ablegen eines Eides durch den Sachverständigen vor der Bestellungskörperschaft notwendig.
Die jeweiligen Bewerber für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung müssen daher ein aufwändiges und langwieriges Prüfverfahren durchlaufen, an dessen Ende eine fachliche Prüfung durch eine Prüfungskommission steht.